Nachgefragt…

Unsere Arbeit als Kreisräte ist grundsätzlich ehrenamtlicher Natur. Das bedeutet, dass wir die kommunale Volksvertretung neben unserer beruflichen Tätigkeit ausüben. Notwendige Auslagen, zum Beispiel die Teilnahme am Kreistagsinformationssystem und evtl. Verdienstausfall, werden über eine Aufwandsentschädigung abgegolten. Das Sitzungsgeld und die Wegstreckenentschädigung erleichtern uns den Einsatz im großen Landkreis Görlitz. Es sind minimale Rahmenbedingungen, um sich in die Kreispolitik aktiv einbringen zu können.

Die Entschädigungssatzung finden Sie auf der Landkreisseite http://www.kreis-goerlitz.de.